NEU & EINMALIG WEGEN CORONA : Kinderfreizeitbonus

WICHTIGER HINWEIS FÜR
BEDÜRFTIGE FAMILIEN & FAMILIEN MIT GERINGEM EINKOMMEN:

Für den August 2021 gibt es einmalig den „Kinderfreizeitbonus“ von 100€!

Vorraussetzungen:
  • das Kind ist am 01.08.21 unter 18 Jahre alt und
  • Bezug von Kindergeld (bzw. vergleichbare Leistungen)
  • außerdem dazu Bezug von: Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Grundsicherung nach SGB II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz
Ein Antrag auf den Kinderfreizeitbonus muss gestellt werden!
Nur Familien mit Kinderzuschlag bekommen den Bonus automatisch!

Hier gibt es alle Infos: