(Sperr)Müll – zu schade zum Wegwerfen!

Es ist manchmal erstaunlich, WAS wir Menschen alles wegwerfen!
Ist etwas kaputt, alt, außer Mode, für uns nicht mehr von Nutzen, doppelt vorhanden, steht uns im Weg oder haben wir nicht mehr gern – dann wird es für gewöhnlich entsorgt und landet in der Mülltonne oder am Sperrmülltermin am Straßenrand.

Doch was, wenn es noch jemand Anderes gebrauchen kann, genau so etwas sucht oder wir selbst etwas brauchen und nicht viel Geld dafür ausgeben wollen bzw. können?

Dann ist KOSTENLOSES AUS DEM (SPERR)MÜLL eine Alternative!

Sperrmüll (→ Infos zum Thema „Was ist Sperrmüll“) wird, je nach Gemeinde/Landkreis, entweder an festen viertel- bis halbjährlichen Terminen von den zuständigen Abfallunternehmen abgeholt oder bei Terminvereinbarung im Bedarfsfall.

Viele nutzen die Gelegenheit zum Ausmisten ihrer Wohnung/ihres Hauses und es finden sich dann meist nicht nur sperriger, alter Müll, sondern auch viele, viele weniger große  und/oder noch guterhaltene Gegenstände zum Null-Tarif auf der Straße.

Wer etwas braucht, sollte dann umbedingt einen Blick auf die Sperrmüllhaufen werfen, denn ich nicht selten findet man tatsächlich genau, was man gesucht hat und braucht – und manchmal auch richtige, kleine Schätze!

Sofas, Stühle, Regale, Schränke, Blumentöpfe, Kinderspielzeug, Aufbewahrungskisten, Tierkäfige usw. es gibt so vieles, was manche wegschmeißen und andere noch (dringend) brauchen können.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass man so einiges an Geld sparen kann, wenn man sich etwas vom Sperrmüll besorgt.
Ich habe z. B. einen großen Teil meiner Blumentöpfe fast neuwertig und sauber im Sperrmüll entdeckt.

ABER:
Man sollte beim „Sammeln“ von Sachen aus Sperrmüll an bzw. vor Sperrmüllabfuhrterminen DIE GELTENDE RECHTSLAGE BEACHTEN.
(Sperr)Müll ist nicht herrenlos!
Je nach Rechtslage und Verordnungen der/des jeweiligen Gemeinde/Stadt/Landkreises gehört der Müll ab dem Zeitpunkt des Abstelles am Straßenrand entweder noch dem vorherigen Besitzer oder bereits dem Entsorgungsbetrieb bzw. der Kommune.
Genau genommen ist Sperrmüll-Sammeln also Diebstahl!

Aber warum machen es dann trotzdem so viele Menschen und gibt es da keine Ausnahmen?

Ob Sperrmüll-Sammeln erlaubt ist, hängt von der entsprechenden Abfallverordnung der betreffenden Gemeinde/Stadt bzw. Landkreis ab – manche Kommunen erlauben es unter bestimmten Bedingungen (nur für Privatleute, beschränkte Menge an Sammelgut usw., bestimmter Sammelzeitpunkt) bzw. andere Kommunen und Abfallbetriebe „drücken ein Auge zu“.

Da hilft im Zweifelsfall nur informieren oder man fragt den „vorherigen“ Besitzer des Sperrmülls direkt selbst, ob man sich etwas nehmen darf!

Alternativ können „Weg-werf-freudige Müllbesitzer“ die unliebsamen Gegenstände u.U. auch inzwischen auf Online-Sperrmüll-Plattformen (z. B. sperrmüll.de oder dem Tausch- und Verschenkemarkt des Landkreises Göttingen), per Kleinanzeige, auf Verschenkeseiten, in Umsonstläden usw. an den Mann/die Frau bringen!