Werdende Mütter, die Hartz 4 beziehen oder Studentin sind (und keine Beurlaubung beantragt haben), können den sog. Mehrbedarf für Schwangere beantragen.
Der Antrag muss bei der Arbeitsagentur für Arbeit gestellt werden bzw. beim örtlichen zuständigen Amt für Hartz 4.
Ab der 13. Schwangerschaftswoche kann man somit bei genehmigtem Antrag 17% des maßgebenden Regelbedarfs bis zur Geburt des Kindes erhalten. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, auf gesonderten Antrag hin, Beträge für Schwangerschaftkleidung oder Erstausstattung zu bekommen.
Studentinnen bekommen allerdings keinen Hartz 4 – Regelbetrag, sondern nur den Betrag des Mehrbedarfs ausgezahlt, da Studierende keinen Anspruch auf Hartz 4 haben. Es kann sein, dass die zuständigen Ämter, sich da zunächst quer stellen (da viele Mitarbeiter, besonders in kleinen Städten, nicht von diesem Sonderfall wissen). Einfach hartnäckig bleiben!
Genauer Informationen erhält man am besten in den zuständigen Ämtern oder unter:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Zielgruppen/zielgruppe-sgb-2-familien.html
Da immer wieder Änderungen im Bereich der Grundsicherung (Hartz 4) und der Familienförderung von der Politik vorgenommen werden, kann ich nicht garantieren, dass alle meine Angaben richtig und aktuell sind.